Crowdfunding – von manchen gehypt, von anderen zum Sterben verurteilt. Fakt ist: Crowdfunding entwickelt sich zu einem interessanten Baustein in der Filmfinanzierung und der Kommunikation mit dem Publikum. Zu verlockend ist die Idee, Eigenkapital für neue Unternehmen über das Internet zu finden. Doch was taugt das Geschäftsmodell wirklich?
Wer über Crowdfunding finanzieren will, fragt nicht nur eine Person oder ein Unternehmen nach Geld, sondern eine Menge an Menschen [crowd]. Inzwischen haben sich einige Plattformen in Deutschland auf diese Form der Finanzierung spezialisiert. Welche Rolle kann das Crowdfunding bei der Filmproduktion oder der Auswertung tatsächlich spielen? Wo sind die rechtlichen und steuerrechtlichen Grenzen? Diese Fragen haben wir auf dem KPMG-Panel im Rahmen der Medientage München auf dem Podium und mit dem Publikum diskutiert.
Auf der Social Media-Welle
Das bisherige klassische Crowdfunding eignet sich insbesondere für Projekte, bei denen Social Media eine große Rolle spielt. Crowdfunding kann dazu führen, dass Projekte überhaupt realisiert werden. – Immerhin.
Tino Kreßner, CEO von Startnext, der ersten Crowdfunding-Plattform Deutschlands, erklärte das hierzulande am häufigsten eingesetzten Konzept des „Reward Based Crowdfundings“: Dabei erfolgt keine Schenkung oder Beteiligung, sondern es werden besondere „Rewards“ ausgelobt, die im Laden nicht zu kaufen sind – zum Beispiel die limitierte Edition einer DVD, ein Setbesuch oder eine Statistenrolle.
Beim Crowdfunding zählen zwei Punkte besonders: Das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ und das „Transparenzprinzip“: Danach sind die jeweiligen Unterstützer, der Geldbedarf und die Mittelverwendung komplett offenzulegen. Wird der festgelegte Geldbedarf nicht erreicht, bekommen die Geldgeber ihren Beitrag ganz zurück.
Tino Kreßner empfiehlt den Einsatz von Crowdfunding entweder in einer späteren Phase der Produktion oder starker Social Media-Affinität. Crowdfunding-Projekte sind vor allem dann erfolgreich, wenn bereits eine Fanbase im Social Media-Bereich besteht.
Das Herzstück im Hintergrund: Die digitale Infrastruktur für das erforderliche digitale Netzwerk. Erst jetzt seien das technische Know-how und die Software wirklich vorhanden, sagt Wolfgang Gumpelmaier, Geschäftsführer der Kommunikationsagentur Gumpelmedia. Ein System, das sich bewähren muss.

“Crowdfunding eignet sich besonders für Projekte, bei denen Social Media eine große Rolle spielt” – KPMG-Partner Tim Dümichen
Der Teufel steckt im Detail
Intensiv diskutiert haben wir auch die rechtlichen und steuerlichen Fallstricke. Selbst bei Filmprojekten mit kleinem Budget können sich zahlreiche Probleme ergeben. Der Rechtsanwalt Kai May aus Berlin beschrieb die wichtigsten Besonderheiten. Aus zivilrechtlicher Sicht liegt beim Crowdfunding über Onlineplattformen immer ein Fernabsatzgeschäft vor, das in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht inklusive entsprechender Informationspflicht zur Folge hat. Diese Frist fängt erst mit der Lieferung an zu laufen, zum Beispiel wenn der Geldgeber die ausgelobte DVD erhalten hat. Dann könnte er unter Umständen die DVD zurückschicken und widerrufen. Da sein Geld aber bereits in der Produktion steckt, können sich erhebliche finanzielle Probleme ergeben. Zusätzlich gilt das Vermögensanlagerecht. In Deutschland ist für Crowdfunding eine Sammelobergrenze von 100.000 Euro festgelegt.
Schwierig auch: Die englischen Begrifflichkeiten. Sie können nicht einfach übersetzt werden. Begriffe wie „Donationbased“ oder „Rewardbased“ sind keine Definitionen des deutschen Zivil- und Steuerrechts. Auch die Vereinbarkeit und die Verbindung mit den Filmförderungsmöglichkeiten in Deutschland muss noch hergestellt werden.
Unser Fazit: Crowdfunding steht noch am Anfang. Die Chancen sind auszuloten – sowohl für die Kommunikation zwischen den Akteuren als auch für den digitalen Vertriebsweg. Doch für welche Stoffe und welche Projektgröße diese Art der Finanzierung geeignet ist, bleibt abzuwarten.
Haben Sie Rückfragen zu dieser Veranstaltung oder zu Crowdfunding, sprechen Sie mich jederzeit gerne an.









